Probatorische Sitzungen

Bevor sich Eltern, Jugendliche oder Kinder für eine psychotherapeutische Behandlung entscheiden und diese beantragt wird, stehen fünf Probesitzungen (sog. Probatorische Sitzungen) zur Verfügung. Zum einen können die Therapeuten die fünf Sitzungen dazu nutzen, einen diagnostischen Befund zu erheben, um die Behandlungsbedürftigkeit Ihres Kindes einzuschätzen; zum anderen bestehen so die Möglichkeit und die Zeit des gemeinsamen Kennenlernens und des Vertrauensaufbaus.